Beitragsordnung

Der Heimatverein erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags ist laut Satzung jährlich von der Mitgliederversammlung zu bestätigen. Der Beitrag ist jeweils bis zum 31. März des laufenden Jahres zu entrichten bzw. wird dieser zu einem festen Termin - jährlich am 31. März - vom angegebenen Konto abgebucht. Fällt der Belastungstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich dieser auf den folgenden Geschäftstag ihres Kreditinstitutes.

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung beträgt der Beitrag ab 2002 15,00 Euro.

Es gibt folgende Zahlungsmöglichkeiten:

  • SEPA-Lastschriftmandat (bitte ausdrucken oder beim Vorstand anfordern)
    Sofern die Einzugsermächtigung nicht widerrufen wird, gilt diese auch für die Folgejahre.
  • Überweisung auf das Konto des Heimatvereins.
    Die Kontendaten erhalten Mitglieder vom Vorstand.
  • Barzahlung (siehe rechts)

Wird der Mitgliedsbeitrag nicht im Laufe des Geschäftsjahres entrichtet, so entscheidet die nächste Mitgliederversammlung über eine Beendigung der Mitgliedschaft.